Hier finden Sie das aktualisierte Merkblatt zu Isolation und Quarantäne von Schülerinnen und Schülern. (Quarantänebestimmungen aktualisiert per 12.1.2022)
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 12.1.2022 die Quarantäne- und Isolationsbestimmungen wie folgt verkürzt:
- Isolation mindestens 5 Tage Dauer ab Testdatum, wobei mindestens 48 Stunden ohne Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Gliederschmerzen) gefordert werden, ansonsten verlängert sich die Isolation (falls unklar: Hausarzt konsultieren)
- Quarantäne verkürzt von 7 auf 5 Tage Dauer, ohne Testpflicht
- Rückwirkende Kürzung der bereits angeordneten Quarantäne/Isolation möglich, es erfolgt jedoch keine erneute Quarantäne-/Isolationsanordnung
Weitere Informationen finden Sie unter: Kantonsärztlicher Dienst