Beteiligung des Kantons an den U-Abo-Kosten

Gemäss § 13b der Verordnung für die Sekundarschulen vom 13. Mai 2003 (SGS 642.11) haben Schülerinnen und Schüler mit einem unzumutbaren Schulweg Anspruch auf eine Transportkostenentschädigung des Kantons. Diese beträgt 80% der Kosten eines Umweltschutz- Abonnements für Junioren (CHF 424.-). Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Buckten, Eptingen, Häfelfingen, Känerkinden, Läufelfingen, Nusshof, Rümlingen, Wintersingen und Wittinsburg sind automatisch anspruchsberechtigt.

Schülerinnen und Schüler aus anderen Gemeinden, deren Schulweg aufgrund des Zeitbedarfs für den Schulweg, der Beschaffenheit des Schulwegs oder aus persönlichen Gründen unzumutbar ist, können gemäss § 13b Abs. 2 Bst. c der Verordnung für die Sekundarschulen ein Gesuch um Transportkostenentschädigung an das Amt für Volksschulen richten. Als unzumutbar gilt insbesondere ein Schulweg von mindestens 6 Leistungskilometern (dabei wird die effektive Länge sowie die Höhendifferenz berücksichtigt, wobei 100m Höhendifferenz 1 Kilometer entsprechen) oder einer Höhendifferenz von mindestens 150 Metern.

Achtung: Falls Sie Ihre IBAN-Nummer bereits letztes Jahr gemeldet haben, ist eine erneute Registrierung nicht mehr nötig.

Das Antragsformular finden sie hier.

Aktualisiertes Schutz- und Organisationskonzept (gültig ab 31.5.2021)

Sehr geehrte Eltern

Das Schutz- und Organisationskonzept BL wird per 31. Mai 2021 angepasst. Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schülern wird im Aussenbereich der Schulanlage aufgehoben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen jedoch wenn immer möglich den Mindestabstand von 1.5 Metern einhalten. Auf Berührungen(Umarmungen, Rangeleien, Handschlag usw.) soll verzichtet werden. Ebenfalls sollen weiterhin  keine Trink- und Esswaren geteilt werden.

Speisen und Getränke dürfen in Innenräumen sitzend konsumiert werden, wenn der Abstand von 1.5m eingehalten werden kann. Anschliessend ist die Maske wieder anzuziehen.

Als Download finden Sie hier das überarbeitete Schutz- und Organisationskonzept des Kantons:

Informationen zu Ausbildungsbeiträgen und Stipendien für Schulabgänger/-innen:

Sehr geehrte Eltern

Sowohl der Kanton BL als auch die private «Dr. Louis Glatt-Stiftung» gewähren Ausbildungsbeiträge und Stipendien für Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit, wenn die Voraussetzungen für die Unterstützung erfüllt sind.

Hier finden Sie die entsprechenden Informationen dazu:

Aktualisiertes Schutz- und Organisationskonzept (gültig ab 1. Mai 2021)

Sehr geehrte Eltern

Das Schutz- und Organisationskonzept BL wird per 1. Mai 2021 angepasst. Wichtigste Änderungen für uns sind die Möglichkeit, Exkursionen und Schureisen (auch mit Übernachtung) unter gewissen Auflagen durchführen zu können sowie eine Lockerung der Maskenpflicht im Freien (möglichst bei Einhaltung des Mindestabstands von 1.5m).

Aufgrund der räumlichen Begebenheiten bleibt aber die Maskenpflicht auf dem Schulareal bei Schulbeginn, -ende und während den Pausen bestehen, da eine Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist.

Als Download finden Sie das überarbeitete Schutz- und Organisationskonzept des Kantons sowie den Elternbrief des AVS zu den Lockerungen