Aktualisiertes Schutz- und Organisationskonzept (gültig ab 28.6.2021) und Schreiben bzgl. Corona-Impfung für Jugendliche

Das Schutz- und Organisationskonzept lockert nur die Maskenpflicht für Erwachsene an den Baselbieter Schulen.

Für die Schülerinnen und Schüler ergeben sich keine Änderungen. Sämtliche bestehenden Bestimmungen bleiben bis zu den Sommerferien weiterhin in Kraft.

Gerne machen wir Sie auf das Schreiben an die Jugendlichen/Eltern im Anhang aufmerksam. Ab sofort können sich Jugendliche ab dem 12. Geburtstag für eine Corona-Impfung anmelden bzw. können angemeldet werden.

Die Impfung wird für alle Jugendlichen empfohlen, die sich impfen lassen möchten.

Aufhebung der der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler

Aufgrund der aktuell stabilen epidemiologischen Lage hat der Regierungsrat BL die Aufhebung der kantonalen Bestimmungen zur Maskenpflicht in der Schule und in der Kinderbetreuung beschlossen.

Damit ist ab Montag, 21. Juni 2021, das Tragen einer Maske für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarschulen nicht mehr obligatorisch. Das freiwillige Tragen von Masken ist selbstverständlich erlaubt.

Die Maskenpflicht für Lehrpersonen bleibt vorerst noch bestehen.

Wir bitten unsere Schülerinnen und Schüler weiterhin die nötige Vorsicht im Umgang mit Corona walten zu lassen, um Ansteckungen zu vermeiden. Insbesondere müssen die Schutz- und Hygienemassnahmen weiterhin eingehalten werden:  Hände waschen, Abstandregel soweit möglich einhalten (keine Umarmungen, Rangeleien, Handschlag, …), keine Esswaren und Getränke teilen. Weiterhin gilt, dass Speisen und Getränke in Innenräumen nur sitzend konsumiert werden dürfen.

Die aktuelle Medienmitteilung der Baselbieter Regierung zur Aufhebung der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler finden Sie hier.

Beteiligung des Kantons an den U-Abo-Kosten

Gemäss § 13b der Verordnung für die Sekundarschulen vom 13. Mai 2003 (SGS 642.11) haben Schülerinnen und Schüler mit einem unzumutbaren Schulweg Anspruch auf eine Transportkostenentschädigung des Kantons. Diese beträgt 80% der Kosten eines Umweltschutz- Abonnements für Junioren (CHF 424.-). Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Buckten, Eptingen, Häfelfingen, Känerkinden, Läufelfingen, Nusshof, Rümlingen, Wintersingen und Wittinsburg sind automatisch anspruchsberechtigt.

Schülerinnen und Schüler aus anderen Gemeinden, deren Schulweg aufgrund des Zeitbedarfs für den Schulweg, der Beschaffenheit des Schulwegs oder aus persönlichen Gründen unzumutbar ist, können gemäss § 13b Abs. 2 Bst. c der Verordnung für die Sekundarschulen ein Gesuch um Transportkostenentschädigung an das Amt für Volksschulen richten. Als unzumutbar gilt insbesondere ein Schulweg von mindestens 6 Leistungskilometern (dabei wird die effektive Länge sowie die Höhendifferenz berücksichtigt, wobei 100m Höhendifferenz 1 Kilometer entsprechen) oder einer Höhendifferenz von mindestens 150 Metern.

Achtung: Falls Sie Ihre IBAN-Nummer bereits letztes Jahr gemeldet haben, ist eine erneute Registrierung nicht mehr nötig.

Das Antragsformular finden sie hier.